Die Amtszeit von Abgeordneten, MinisterInnen und BundeskanzlerInnen soll auf maximal drei Wahlperioden beschränkt werden.
Folgen noch...
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Welcher Wähler verfolgt kritisch die Arbeit seines Direktkandidaten im Landtag oder im Bundestag? Würden die Wähler ihre Volksvertreter kontrollieren, hätten wir weniger Probleme. Leider kontrollieren die wenigsten Wähler die Umsetzung der Parteiprogramme, sie vertrauen blind den Abgeordneten und schimpfen nur anonym über "die da oben." Das eigentliche Problem sind doch die Wähler - sie gilt es, wieder auf ihre Pflichten und Rechte aufmerksam zu machen. Viele Volksvertreter missbrauchen das Vertrauen der Wähler schamlos, daher bin ich für maximal zwei Wahlperioden am Stück und mindestens zwei aussetzen vor einer neuen Kandidatur. Berufserfahrung muss Bedingung sein für eine Kandidatur, das heute übliche "Kreißsaal-Hörsaal-Plenarsaal" von Berufspolitikern ist der Grund allen Übels (neben fehlender Fachkompetenz). Das beste aktuelle negative Beispiel ist die sogenannte Energiewende, die bar jeder naturwissenschaftlichen Grundkenntnis, Deutschland in den wirtschaftlichen Abgrund führen wird, wenn nicht beide Koalitionspartner auf das übliche Spiel verzichten, Macht und Wählerstimmen über die Vernunft zu stellen. Darauf dürfen wir leider nicht vertrauen. Wir müssen uns selber helfen, denn die Energiewende hilft weder dem Klima noch der Umwelt. Sie macht nur wenige Investoren mit unserem Geld sehr reich und ist das beste Beispiel für Auswüchse fehlgesteuerter Politik.
Waltraud Plarre25.12.2016 20:18 Uhr -
Keine Begrenzung der Wahlperioden. Bis jemand sich eingearbeitet hat und seinen Job gut macht, dauert es. Wenn jemand dann seinen Job gut macht, soll sie/er ihn weiter machen können. In ihrem/seinem alten Job hat sie/er sich ja eventuell in der Zwischenzeit dequalifiziert. Wenn sie/er seinen Job schlecht macht, wird es das Wahlvolk merken und sie/ihn eh nicht mehr wählen.
Zahra13.12.2016 23:27 Uhr -
3 Perioden ist schon zuviel, max. 2, wobei es darauf ankommt, wer da als " Master " des sog. Volkes sitzt. Gut wäre ein Recht des Volkes einen " schädlichen Kanzler " ab- setzen zu können, ebenso " irregeleitete Minister ".
PeTe27.11.2016 15:44 Uhr -
Der Souverän sollte selbst bestimmen, wer seine Interessen vertritt !
Daher bin ich gegen eine begrenzte Amtszeit für direkt gewählte Volksvertreter.
Eine maximale Amtszeit für Posten mit besonderer Macht bzw. ohne demokratische Legitimation halte ich hingegen für sinnvoll.23.11.2016 16:24 Uhr -
Lasst uns doch die Dinge verändern, die wir verändern können. Und lasst uns nicht formale Dinge debattieren, die wir sowieso nicht entscheiden können.Und lasst doch die Bürger und Bürgerinnen entscheiden, wie oft jemand kandidieren soll. Soviel Vertrauen sollten wir in den Souverän haben.
Franz Josef Winterhalter17.11.2016 14:22 Uhr -
Hervorragender Ansatz: Das mindert das Risiko einer möglichen Korruption und sorgt für regelmäßigen "frischen Wind".
Holger Plückhahn07.11.2016 20:16 Uhr -
Mein Vorschlag lautet:
Kein Direktkandidat sollte jünger als 45 Jahre alt sein.
1.) So hat er Lebenserfahrung und kann nicht von der Schulbank aus weltfremd & schlau daherreden. 2.) Er kann nach seiner Kandidatur direkt in Rente gehen und muss sich nicht vor einem Arbeitsplatzverlust fürchten. 3.) Alle Politiker werden mit 65 Jahren in Rente gezwungen.
A. Herrmann20.10.2016 15:37 Uhr -
Ich machs mal wieder kurz (hoffentlich wird es nicht schon wieder überlesen):
Erst mal überhaupt an dem verkrusteten Parteiensystem vorbei in den Bundestag.
Bei uns sagt man: "Was nützt es die Sau zu teilen, die man noch nicht erlegt hat!"
Ist eine Metapher der man viel abgewinnen kann. Letztlich muss der Wähler entscheiden, und den gilt es erst einmal zu gewinnen. Die Parteien haben (leider) immer noch sehr viel Einfluss über Vereinsarbeit.
Heute erreichte mich eine Nachricht, das eine junge Frau gekündigt wurde wegen bürgerlichem Ungehorsam. Chef gehört einer Partei an.
Das ist viel interessanter (für mich) um das im Wahlkampf aufzugreifen. Das Beispiel zeigt mir, wie Weit Parteienarbeit geht!
29.08.2016 21:22 Uhr -
Im Grundsatz gut, aber was ist wenn einer als Direktkandidat einen echt guten und wichtigen Beitrag leistet? Mit Herz und Seele für das Land?
In diesem Sinne halte ich eine Art der Bewährungsverlängerung für Sinnvoll, denn man weiß nie, wen man danach erhält. Das aktuelle Parteiensystem wird das zu nutzen wissen.
Wieviele Direktkandidaten wird es in Zukunft geben? Insofern beobachten und bei Zeit unterstützen!
Bodo Schmidt21.08.2016 12:55 Uhr -
Dem Grunde nach bleie ich bei einer Forderung nach 2 WP, wobei überlegt werden soll, ob es je WP 4, 5 oder 6 Jahre sein sollten. Das politische Geschäft ist sicher nicht ganz einfach, und wenn sich der Direktkandidat bewährt hat, dann kann er ja nach einer Pause von 1 - 2 WP ja wieder antreten. So ist weder der Souveränt entmündigt, der Direktkandidat hat seine Integrität bewiesen und darf wieder antreten. Dies zeigt, dass er über ausreichend "Bodenhaftung" verfügt, und damit wesentlich näher an seinem Auftraggeber ist als alle anderen Politiker, die jahrelang (Jahrzehnte) im BT sitzen, sogenannte "Parteisoldaten". Eine grundsätzliche Zeitbegrenzung soll eben Machtmißbrauch verhindern, auch über Lobbyismus hinaus. Je länger der/dieheige im Amt ist, umso mehr gewöhnen sich die Lobbyisten und Abgeordneten aneinander.
Weiterhin bin ich der Auffassung, dass der Lobbyismus auf eine ganz einfache Art und Weise ausgetrocknet werden kann. Lobbyisten dürfen eben nicht mehr bei den Abgeordneten vorsprechen, Lobbyisten sind nur noch Ratgeber bei den Parteien, und Parteien dürfen eben nicht mehr an die Macht kommen. Dies hat nicht nur die deutsche Geschichte gezeigt, es ist bis heute alltägliches Geschehen. Nicht der Abgeordnete oder der Souverän sind das Problem, Parteien an der Macht sind das Problem. Nirgendwo im GG ist verankert, dass Parteien die Macht der Politik haben müssen. Es ist genau die falsche Interpretationsweise. Art. 21 lautet ganz einfach: "Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit." Steht hier irgendetwas von "Mitbestimmung"? NEIN, denn das uns allen bekannte Mitbestimmungsrecht hat eine ganz andere Dimension. Parteien sollen nur und ausschließlich 'mitwirken', aber nicht 'mit-''bestimmen''. Dahin muss die Macht der Parteien zurückgeführt werden, allein auf das Recht der Mitwirkung.
Ausgehend von der Annahme, dass alle Staatsgewalt vom Volk (Volksouveränität) ausgeht, ist folgerichtig also jeder Abgeordneter ein Angestellter des Souveräns. Seit wann, überspitzt ausgedrückt, kann/darf ein Angestellter über seinen Chef bestimmen? Der Abgeordnete hat die Aufgabe die Interessen seines Wahlkreises zu vertreten. Hier allerdings kollidiert Art. 38 GG mit dem Auftrag des Direktkandidaten, denn jeder Abgeordnete ist an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Hier ist also eine Interessenkollision vorprogrammiert, die gelöst werden muss.
Zurück zum Thema Arbeitnehmerverhältnis: Als Arbeitnehmer seines Auftraggebers, dem Souverän, ist jeder Abgeordnete automatisch kraft Gesetz Mitglied in der gesetzlichen Sozialversicherung. Warum bitte, soll er davon ausgenommen werden?? Dies hat darüber hinaus den Vorteil, dass alle Abgeordnete heute ein Gesetz beschließen und gleich morgen die Auswirkungen dieses Gesetzes am eigenen Leib erfahren dürfen. Das nenne ich Realpolitik. Es steht jedem Abgeordneten frei, wie jedem anderen ArbN auch, eine Zusatzversorgung mit eigenen Beitragsanteilen und ArbG-Anteilen abzuschließen. Damit hört auch die politische Überversorgung auf. Der zukünftige Abgeordnete erfährt (erlebt) also seine Gesetze unmittelbar in den Bereichen der Arbeitslosenversicherung, gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung mit allen den gesetzgeberischen Auswirkungen. Was spricht eigentlich hiergegen??
Sicherlich darf er auch mehr als 5.000€/mtl. verdienen, aber auch dieses Einkommen ist nach den gleichen steuerlichen Bestimmungen zu erklären, wie es jeder andere Steuerbürger auch zu tun hat. Die hier gewährte steuerliche Priviligierung muss ebenfalls ein Ende finden.
Es gibt noch viele Punkte mehr, die ich in der Kürze der Zeit nicht mehr ausführen will. Mehr steht auf meiner Homepage "Der-Souverän.de". Es gibt also noch sehr viel zu tun und zu verändern und im Sinne des Souveräns zu verbessern.
Wolfd. M. Rading, Marktredwitz17.08.2016 12:06 Uhr -
Ich möchte mich an der Stelle Herrn Kuboscheck anschließen. Ich finde es nicht sinnvoll, per se eine maximale Dauer pro Person festzulegen, sondern diese Entscheidung tatsächlich den Wählern zu überlassen, aus eben den Gründen, die von Herrn Kuboscheck bereits genannt wurden. Warum eine/n fähige/n Mandatsträger/in ausschließen, wenn er/sie schon zwei LP gute Arbeit gemacht hat und gerne weitermachen würde?
Natürlich ist zu vermeiden, dass diese nur aus dem Kalkül einer Wiederwahl heraus (oder durch sonstige Beeinflussung) plötzlich ihre Haltung ändern. Da sehe ich das Problem möglicherweise begründet ähnlich wie IH: "Andererseits habe ich auch manchmal das Gefühl, das sich viele Wähler gar nicht mehr mit den Entscheidungen der vergangenen Legislaturperiode auseinandergesetzt haben, um zu sehen, welcher Politiker sich wann, wie und mit welcher Qualität sich eingesetzt hat." Ich denke aber, durch die Direktkandidatur ist dies vielleicht weniger ein Problem, da die Wähler die Entscheidungen der/des Mandatsträgers/in dieser/m auch direkt zuordnen können, da sich diese/r nicht hinter einer Parteizugehörigkeit "verstecken" oder darin untergehen kann. Man könnte vielleicht diskutieren, ob es eine Aufgabe der Bürgerkomitees in den jeweiligen Wahlkreisen sein müsste, hier entsprechend Aufklärung zu betreiben, inwiefern der/die Mandatsträger/in ihren/seinen Wahlauftrag erfüllt hat und ggf. auch zu entscheiden, ob der/die KandidatIn für die nächste Wahl tragbar ist. Also dass die Komitees nicht unterstützend sondern auch kontrollierend tätig sind (wobei es vielleicht noch besser wäre, die beiden Rollen zu trennen).
Die Diskussion über Pensionen/Renten sollte man aber vielleicht separat führen. Obwohl das auch geklärt werden sollte, ist das doch nochmal ein anderes Thema, oder nicht?
Lukas Prediger11.07.2016 23:22 Uhr -
Ich bin gerade am überlegen, mit der Begrenzung der Amtszeit. Es ist ja nun wirklich so, dass sich bei den etablierten Parteien im Laufe der Regierungsverantwortung eine starke Veränderung der Inhalte und des Auftretens in der Öffentlichkeit gegeben hat und nach meiner Meinung nicht unbedingt was mit den Anforderungen aus dem täglichen Leben zu tun hatten, sondern mit dem Durchsetzen in der Parteienlandschaft, also letztendlich immer mehr das Buhlen um die Gunst der Wählerstimmen im Vordergrund stand, als Rückgrat zu zeigen und die Wähler selber entscheiden zu lassen, mit welcher Form der Regierungsarbeit sie zufrieden sind und sich das auch bei den Wahlen in der Menge der Wählerstimmen niederschlägt. Andererseits habe ich auch manchmal das Gefühl, das sich viele Wähler gar nicht mehr mit den Entscheidungen der vergangenen Legislaturperiode auseinandergesetzt haben, um zu sehen, welcher Politiker sich wann, wie und mit welcher Qualität sich eingesetzt hat. Von daher glaube ich sollten wir das Thema Begrenzung immer wieder betrachten und es ist die Aufgabe des Souveräns, wie es so schön heißt, dieses dauernd im Blickfeld zu haben, denn sonst, wäre es keine Demokratie, sondern nur, ich habe dich gewählt, jetzt mach mal ...!
IH10.06.2016 09:06 Uhr -
Ich finde die Idee sehr gut, zu mal es genügend Untersuchungen dazu gibt, wie sich Menschen in so einer Machtpostition verändern. Und das ist nicht unbedingt zum Vorteil. Mehr wie 2 Amtsperioden sollten es nicht sein.
Diana Tennert09.06.2016 20:19 Uhr -
Eine Beschränkung auf eine festgelegte Anzahl von Legislaturperioden ist m. E. nicht mit dem Prinzip von Direktkandidaten vereinbar. Wollen wir den Wählern/Wählerinnen vorschreiben, wen sie haben wollen dürfen?? Trauen wir den Wählerinnen und Wählern doch bitte zu, zu entscheiden, ob Herr X oder Frau Y nach 1 LP noch genug "Bodenhaftung" hat und seine/ihre Unabhängigkeit ggü. Korruptionsversuchen bewahrt hat! Jegliche "Quotenregelung" (ob nun hinsichtlich der Anzahl der LP, nach Geschlecht oder nach Alter) entmündigt am Ende die Wähler, die wir doch gerade stärken wollen. Kleine Anmerkung: es wird Abgeordnete geben, die nach 1 LP die für sie wichtigen Themen bearbeitet haben und nun "die Nase voll haben" und zurück in ihr bisheriges Leben wollen. Andere brauchen vielleicht 5 LP, um ein komplexes politisches Vorhaben erfolgreich auf den Weg bringen zu können. Eine Beschränkung der Anzahl der LP per Quote würde die Erreichung komplexer Ziele von vornherein unmöglich machen. Aber Abgeordnete, die keine eigenen Ziele (mehr) haben und nur noch dem eigenen Machterhalt (und der Sicherung ihrer Einkünfte) dienen, brauchen wir nicht einmal eine einzige LP lang.
Martin Kuboschek02.06.2016 15:29 Uhr -
Warum sollte ein Abgeordneter, der gewählt wird, nicht auch 4, 5 oder mehr Runden im Parlament drehen? Viel essentieller ist das Problem, dass Leute, die bei einer Wahl nur wenige Stimmen bekommen, über die Parteilisten dennoch im Bundestag sitzen können.
Henry Klen20.05.2016 22:39 Uhr -
ich würde als erstes den Lobbyismus verbieten und eine WP reicht völlig, außerdem sollte einen Altersbeschränkung eingeführt werden, kein Politiker/in über 50! Die 4 Jahre könnte man auf die Rente doppelt anrechnen oder 4 Jahre die Rente steuerfrei setzen ;)
Thomas Dahlmeier20.05.2016 22:37 Uhr -
Im Sinne von "weg vom Personenkult" ist auch die Beschränkung auf nur eine WP zu erwägen, damit wieder Inhalte, Ideen und deren Erfolgskontrollen zu ihrem REcht kommen können.
Renier20.05.2016 13:31 Uhr -
Ich finde 2 Wahlperioden auch sinnvoller, denn sonst bleibt jahrelang Zeit sich von Lobbyisten um den Finger wickeln zu lassen und der Bezug zum Leben außerhalb des Politikgeschehens geht verloren. Pensionen könnten im Sinne der Anzahl der Jahre als Abgeordneter geregelt werden; wieso soll jemand für 4 Jahre eine Rente bekommen, die alle Kosten im Alter deckt? Das kann doch in unser staatliches Rentensystem einfließen, z.B. Einkommen als Abgeordneter doppelt oder auch dreifach gültig. Natürlich ist das viel weniger als bisher, aber vielleicht auch passend, da dann das Interesse der Politiker steigt das Rentensystem ernsthaft zu reformieren.
M. Diller20.05.2016 12:44 Uhr -
Wer soll dann die anfallenden Pensionen bezahlen, so bekommen die Abgeordneten Geld und sind dafür wenigstens tätig.
Gschlößl Andrea19.05.2016 14:43 Uhr -
ich würde sogar für 2 Wahlperioden a 4 Jahre plädieren, bei allen Mandatsträgern
Barbara Keller18.05.2016 19:45 Uhr -
Tolle Idee, wichtig. Wie soll das umgesetzt werden?
Hans17.05.2016 12:50 Uhr