Bürgeraktion für die Sicherung unserer freiheitlichen, sozialen Bürgerrechte gemäß dem Grundgesetz der BRD und der Verfassungen der Bundesländer
Die Bürgerrechte, die das Grundgesetz und die Verfassungen der Länder vorsehen, werden bis heute nicht vollkommen umgesetzt. Beispielsweise die Bürgerbeteiligung bei der Gesetzgebung durch Volksabstimmungen - vergl.Schweiz. Im GG heißt es sinngemäß die Parteien können sich an der Meinungsbildung beteiligen. Die Realität ist, dass die gesetzlich geforderte Meinungsbildung durch Bürgerbeteiligung durch die Parteien verhindert wird - die Bürger von diesen Parteien als unkompetent betrachtet werden und von demokratischer Meinungsbildung und Beteiligung bei der Gesetzgebung ausgeschlossen werden.
-
Es handelt sich nicht um ein Damoklessschwert. Es ist der Wunsch der Gesetzgeber, möglichst keine Direktkandidaten zu ermöglichen und nur Parteien zu etablieren. Interessant ist, dass dies im Jahr des KPD-Verbots - 1956 - beschlossen wurde und in diesem Sinne zu verstehen ist: die Kommunisten ganz und gar aus allen politischen Entscheidungen zu verbannen.
30.03.2017 09:39 Uhr