Info über §6(1) ja (immer in Klammern), keine weitere Aktion (keine Parteigründung, keine Volksabstimmung,...)
Ehrlicherweise müssen wir auf §6(1) hinweisen. Soo wichtig ist das auch nicht (haben wir kein Direktmandat, ist §6(1) ohne Bedeutung, haben wir eines, ist das so der Hammer, dass die Zweitstimme auch egal sein dürfte). Also immer schön in Klammern (ach, übrigens ..) halten.
Wir wollen einzelne, fraktionszwangfreie Direktkandidaten! Dann brauchen/wollen wir auch keine Partei.
Volksabstimmung ist aussichtslos, da würden wir uns nutzlos verzetteln ohne etwas zu erreichen. Klage kann man machen, aber eher nach der Wahl mit Blick auf 2021; wieder: Abfluss von Einsatz und Energie.
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Jede/r Kandidat/in sollte selbst entscheiden, wie offensiv das Thema angesprochen wird. Aber wie hier in diesem Vorschlag erwähnt: ja, es sollte darüber informiert werden.
Übrigens: Es handelt sich nicht um ein Damoklessschwert. Es ist der Wunsch der Gesetzgeber, möglichst keine Direktkandidaten zu ermöglichen und nur Parteien zu etablieren. Interessant ist, dass dies im Jahr des KPD-Verbots - 1956 - beschlossen wurde und in diesem Sinne zu verstehen ist: die Kommunisten ganz und gar aus allen politischen Entscheidungen zu verbannen.
30.03.2017 09:44 Uhr