Daß dies unseren potentiellen Wählern ganz offen kommuniziert werden muß dürfte ja wohl außer Frage stehen. Für Wählerbetrug gibt es bereits genügend etablierte Organisationen: die etablierten Parteien.
Man sollte dies aber nicht verschämt (in Klammern) kommunizieren, sondern als eines der Beispiele anführen, wie die Parteien im Laufe der Zeit gegen den Geist des Grundgesetzes und demokratischer Prinzipien Gesetze geschaffen haben, die ihnen vermeintlich Vorteile bringen. Erst mal diese Ungerechtigkeit publik machen und ein Bewußtsein dafür schaffen. Dann erst (nach der Wahl) den zweiten Schritt gehen und Arbeit für die Abschaffung dieser Ungerechtigkeit investieren. Dann schon vermutlich mit ausreichendem Rückhalt und evtl. auch gestützt durch eine erfolgreiche Petition. Diese Ungerechtigkeit ist eine Vorlage für uns und wir sollten sie nützen. Ein offensichtliches Ergebnis von Parteienküngelei mehr und damit ein Argument mehr für uns. Mit unserer Initiative sagen wir den Parteien ja schließlich den Kampf an. Dafür müssen wir uns nicht verstecken.
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Ich schließe mich dieser Meinung an. Wir sind es unseren Wählern schuldig, dies zu kommunizieren. Im Verlaufe unseres Wahlkampfes werden wir Mittel und Wege finden, damit umzugehen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es noch zu früh, dazu weitere Entschlüsse zu fassen - außer, dass wir offensiv damit umgehen, und zwar jedem Kandidaten selbst überlassen, wie er/sie dies kommuniziert (als wichtig oder unter anderem) und uns dazu gegenseitig auszutauschen.
30.03.2017 09:35 Uhr -
Diesen Vorschlag finde ich sehr gut! Könnte Sie es bitte ausformulieren und zum newsletter geben? Danke!
PP21.03.2017 10:51 Uhr -
Dem kann ich nur zustimmen. Ein Hinweis auf §6, Abs.2, S. 2 Bundeswahlgesetz in Klammern symbolisiert den Wählern das Merkel´sche "Weiter so". Der Wähler bekommt damit das Gefühl, dass die Bürgerkandidaten auch nicht anders agieren werden und nur den absolut nötigen Pflichten Genüge tun. Genau das wollen wir nicht, sondern echte Basisdemokratie. Dazu gehört etwas mehr, als am Rande auf eine Regelung im Bundeswahlgesetz hinzuweisen. Man sollte eher Verstöße gegen das Bundeswahlgesetz durch die etablierten Parteien in den Wahlkampf einbinden und - wie Herr Schuerer ausführt - den Wählern reinen Wein einschenken.
Irene Gorski-Scarbart15.03.2017 16:48 Uhr