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von Marianne Grimmenstein

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Zu Problemstellung
Das "Damoklesschwert": §6 Abs.1 Satz 2 Bundeswahlgesetz
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Zweit-Stimme

Nachtrag zu meinem Kommentar: VerfassungsBeschwerde per EilAntrag beim BVerfG. Entscheidung könnte noch vor der Wahl klappen.

Heinrich Dubell, Biberach
März 2017
Details

Die UngleichBehandlung unserer DirektKandidaten resultiert aus dem (geltenden Parteien-) BundesWahlGesetz; (wir hatten schon viele Änderungen). Quasi nach jeder Wahl erhebt eine, die Verlierer-Partei, Beschwerde beim BVerfG wegen Benachteiligungen ein. Bisher hat es das BVerfG es noch nicht geschafft eine BundestagsWahl für ungültig zu erklären.

2 Kommentare
  • Diese Ungleichbehandlung von parteilosen und parteizugehörigen Direktkandidaten schreit förmlich zum Himmel und dient nur der Bevorzugung der etablierten Parteien (> 5%, man denke dabei auch an die eventuellen Überhangmandate). Da die Wahrscheinlichkeit der Wahl eines parteiunabhängigen Direktkanditaten wohl eher im untern Promillebereich gsucht werden kann, scheint mir also der Gedanke eines Eilantrages für eine Verfassungsbeschwerde v o r der Wahl der richtige zu sein.

    Uwe Schmitt
    30.03.2017 13:21 Uhr
  • Wenn sich jemand oder eine Gruppe findet, die klagt, ist dies ein Weg, sich zu wehren. Die Klage muss jedoch gut vorbereitet werden und die Kläger müssen dafür genügend Zeit, Geld und Wissen zur Verfügung haben. Nur dann sollten wir klagen.

    Übrigens: Es handelt sich nicht um ein Damoklessschwert. Es ist der Wunsch der Gesetzgeber, möglichst keine Direktkandidaten zu ermöglichen und nur Parteien zu etablieren. Interessant ist, dass dies im Jahr des KPD-Verbots - 1956 - beschlossen wurde und in diesem Sinne zu verstehen ist: die Kommunisten ganz und gar aus allen politischen Entscheidungen zu verbannen.

    30.03.2017 09:46 Uhr
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