Bürger*innen erhalten das Recht bei begründetem Anlass (z.B. Verfassungswidrigkeit) die Regierung abzusetzen
Nicht mehr nur das Parlament stellt einen Misstrauensantrag allein gegen den/die Regierungschef*in, sondern den Bürger*innen ist es möglich, diesen Antrag gegen Teile des Parlaments bzw. gegen das gesamte Parlament zu stellen.
Frage an Juristen und Politologen: Was muss dazu bedacht werden? Welche Voraussetzungen müssten dazu eingerichtet werden?
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Meine Meinung nach, es geht um die Balance zwischen die Macht der Politik und der Bürgern , Führung und Geführte. Im Grund, JA. Methode und Kontroll-Mechanismen müssen definiert werden.
Antonio Avantaggiato23.11.2016 12:16 Uhr -
Das ist ein sehr guter Vorschlag! Auch wenn die Hürden ziemlich hoch sein sollten, bevor der Souverän (und das ist die Bevölkerung) seine angestellte Regierung entlässt, dürfte allein das Begehren die Betroffenen zum Nachdenken bringen. Übrigens finde ich, dass man in den Briefen an Merkel, Gabriel und die EU Parlamentarier durchaus sein Misstrauen ausdrücken kann.
Roswitha Kerz02.06.2016 21:58 Uhr