Fehlende Zweitstimmen kommen den Parteien zugute, die man nicht wählen möchte - das können wir uns nicht leisten.
Zum Vorgehen gegen diese bürgerschaftliches Engagement behindernden, ja ausgrenzenden Praktik gibt es - sorry, Frau Merkel - wirklich keine Alternative. Gibt es hier einen Fachmann, der darlegen kann, ob sich das noch für diese Wahl auswirken könnte?
Dann gibt es noch die Idee, den Interessenten an Bürgerkandidaten nahezulegen, Kandidaten von Organisationen zu wählen, mit denen man kooperiert. Das ist auf die Schnelle möglicherweise nicht jedernorts organisierbar. Da, wo das nicht gelingt, sollte aus meiner Sicht kein Bürgerkandidat zur Wahl antreten, damit die Zweitstimmen, die auf ihn entfielen, nicht verpuffen. Jedes Bürgerkomitee steht vor der Aufgabe, diese Entscheidung mit Augenmaß zu treffen.
-
Es gibt kein "ein bißchen schwanger". Wie es ausschaut, ist die Zweitstimme verloren. Insofern gibt es, wenn man dies zum momentanen Zeitpunkt nicht will, nur die Möglichkeit der Klage - dies kostet Geld, Zeit und Energie. Hierfür müssen wir sichere Voraussetzungen haben, d.h. zuverlässige Freiwillige, die dies in die Hand nehmen. Sonst sollten wir es auf die Zeit nach dem 24.9. verschieben.
30.03.2017 09:32 Uhr -
Der Einwand von Herrn Räbiger ist für mich unverständlich. Nach Bundeswahlgesetz § 6 Abs. 1 können für Bürgerkandidaten so viele Stimmen abgegeben werden wie wollen - diese Stimmen werden nicht berücksichtigt, weil es sich bei unserer Initiative nicht um eine Partei handelt.
R. Bassarak, Schwerin19.03.2017 09:42 Uhr -
Dies ist nur dann der Fall, wenn die zweite Stimme nicht angekreuzt wird.
Siegfried Räbiger18.03.2017 11:19 Uhr