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von Marianne Grimmenstein

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Wahlkampfkostenerstattung und Nachrücken sichern

Eine Partei gründen, um auf Bundesebene Wahlkampfkostenerstattung zu erhalten und das Nachrücken in den Bundestag über Landeslisten ermöglichen (das kann leider nur eine Partei)

R. D., Kassel
März 2017
Details

Für Landeswahllisten zu bilden sehe ich folgende Vorteile:

Wahlkampfkostenerstattung gibt es schon bei einem Stimmenanteil von über 0,5 % - für die ersten vier Millionen gültigen Listenwählerstimmen jährlich jeweils 85 Cent pro Zweitstimme. (Bei Kreiswahlvorschlägen (Direktkandidaten) erst am 10 % der Erststimmen)

Scheidet ein Abgeordneter aus dem Parlament aus, so rückt von der Landesliste der Partei, für die er in den Bundestag gewählt wurde, der nächste noch nicht berücksichtigte Kandidat nach. Dies gilt auch, wenn der ausscheidende Abgeordnete direkt gewählt worden war. Ist auf der Landesliste kein Kandidat mehr verfügbar, bleibt der Abgeordnetensitz unbesetzt.

Leider können Landeswahllisten nur von Parteien eingereicht werden. Vermutlich könnten wir in einer (Partei-) Satzung auch ein Losverfahren für die Besetzung der Landeslisten festlegen, die sich dann aus den Dreckkandidaten (Kreiswahlvorschlägen) bildet.

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