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Haftung

Haftpflicht für Berufspolitiker

Eberhard Martell, Berlin
Mai 2016
Details

Von beruflich/ nebenberuflich tätigen Politikern muss eine Haftpflicht-Versicherung mit einer Deckung bis zu einer Milliarde Euro gefordert werden. Besteht bei einem Schadensfall kein Mandat aus direkter Volksbeteiligung/-befragung/-votum, so gilt bei Nachweis grober Fahrlässigkeit die persönliche/private Haftung. Eine grobe Fahrlässigkeit ist die Folge einer Missachtung des Stands des Wissens, wenn allein schon die Möglichkeit von Gefahren und Nachteilen für das Wohl des Volkes in Betracht gezogen werden konnte.

5 Kommentare
  • Leider habe ich den korrekten Namen des Gesetzes vergessen, doch in Teilen des antiken Griechenlands wurden Politiker, welche dem Gemeinwohl schadeten, davongejagt und enteignet.

    Ralf Gentemann, Pollitz
    15.09.2017 14:20 Uhr
  • Sogenannte politische Entscheidungen - wie z. B. der neue 'Pannen' Flughafen BER, die Hamburger Philharmonie, Stuttgart 21 und.... sind deshalb so verbreitet, wiel sie immer zu l Lasten der Allgemeinheit getroffen werden - ohne jegliche perönliche Verantwortung!! Dies gilt nicht nur für die Bundesebene, auch in allen Bundesländern und kommunalen Gebietskörperschaften entlastet sich Politiker und die Exekutive von fehlerhaften Entscheidungen mit dem Hinweis auf die Politik.

    Es ist dringend von den handelnden Personen ein anderes Verständnis der politischen Moral, verantwortungsbewusteres Handeln - ohne taktischen Fraktionszwang - und Übernahme persönlicher Verantwortung zu fordern. Haftpflichtversicherungen helfen da nicht weiter!!

    Erich Wolfram
    28.01.2017 13:12 Uhr
  • Als Versicherungsmakler kann ich sagen, dass diese Versicherung nicht möglich ist. Zu leichtfertig könnten sich die Politiker dann auf die Haftung aus der Versicherung verlassen. Außerdem können die meisten Dinge nur vorsätzlich getan werden und Vorsatz ist niemals absicherbar.

    Nein, der Ansatz von Eberhard ist bedeutend besser: Politiker sollen mit ihrem Privatvermögen haften - ohne Begrenzung.

    Somit überlegt es sich ein Politiker zweimal, ob er gegen das Volkswohl stimmen will.

    Jürgen Beisler
    12.08.2016 21:02 Uhr
  • Politiker müssen mit ihrem persönlichen Vermögen haftbar gemacht werden für undemokratische Entscheidungen, notfalls eben durch eine Haftpflichtversicherung. Eine Rechtfertigung für undemokratisches Verhalten darf es nicht geben, weil der Politiker prinzipiell als befangen zu gelten hat, wenn er aufgrund nicht nachprüfbarer Quellen interne also private Entscheidungen trifft. Der Weg zu demokratischen Entscheidungen hat alternativlos eine rechtzeitige Offenlegung oder die allgemeine Zugänglichkeit aller notwendigen Informationen zur Voraussetzung. Die Mündigkeit der Bürger ist ein höchstes Gut, was dem Grundgesetz entspricht: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Zweifelsfrei sind alle Voraussetzungen allein dafür zu schaffen und zu sichern.

    Eberhard Martell
    26.05.2016 10:47 Uhr
  • Im Grundsatz finde ich die Idee gut. Leider wird das wohl keine Versicherung auf der Welt versichern und wenn doch, dann wird sie kein Mensch bezahlen können.

    Benjamin K.
    24.05.2016 21:46 Uhr
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