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von Marianne Grimmenstein

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Wie ist das mit dem Bürgerwille?
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Nur empfehlend, im Spezialfall bindend

Volksvertreter sollte den Bürgerwille nur als Empfehlung betrachten und eine abweichende Haltung begründen.
Nur bei Mehrheit der Wahlberechtigten ist der Bürgerwille bindend.

Ralf Lembach, Laufach
März 2017
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Dem Mehrheitsprinzip liegen einige Schwächen inne. Eine relative Mehrheit, die ihre Meinung ausdrückt, ist noch lange nicht für den gesamten Wahlkreis repräsentativ. Von Natur aus ist die Motivation zur Teilnahme bei einer Abstimmung größer, wenn man für etwas stimmt. Dadurch ist die ablehnende Haltung unterrepräsentiert und bei Wahlen nach dem Mehrheitsprinzip benachteiligt.

Weiterhin führen polarisierende oder radikale Themen mitunter zu einer einseitigen Motivation an einer Abstimmung teilzunehmen.

Auch sollte man den Bürgerwillen der passiv-demokratischen Bürger - die aus welchen Gründen auch immer, nur bei den Wahlen ihre Stimme abgeben - nicht ignorieren. Daher sollte ein vom Wahlkreis gewählter Volksvertreter ausschließlich auf den Bürgerwillen hören "müssen", sobald mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten im Wahlkreis für eine Haltung stimmt.

Zur Verdeutlichung: Wir stellen uns einen Wahlkreis mit 100 Wahlberechtigten vor. Zur Abstimmung stehen Haltung "A" und "B".

Fall 1:
51 Stimmen für "A"

  • Dann sollte der Abgeordnete diese Entscheidung übernehmen.

Fall 2:
40 Stimmen für "A" und 20 Stimmen für "B"

  • Dieser Entscheid ist trotz Mehrheit nur eine Empfehlung für den Volksvertreter, aber er sollte die abweichende Haltung begründen und gegebenenfalls einer erneuten Abstimmung nicht im Wege stehen.

Anmerkung: Die von mir getroffenen Annahmen gelten nur bei der Verwendung des Mehrheitsprinzips zum Bestimmen des Bürgerwillens. Wird dieser jedoch auf alternative Weise (z. B.: Systemisches Konsensieren) gemessen, gelten völlig andere Regeln.

2 Kommentare
  • Es ist nicht anzunehmen, das es je eine Mehrheit aller Wähler in einem Wahlkreis geben könnte. Denn der Direktkandidta wird ja schon "nur" von der relativen Mehrheit der Wählenden gewählt. Wenn er/sie bei der Wahl zum Bundestag schon weniger als die Hälfte der Wähler seines Wahlkreises hinter sich hat, was soll die Anderen motivieren sich einzubringen. Sie stehen dann doch eher der "herkömmlichen" Parteiendemokratie näher.

    Ludwig Bläser
    05.05.2017 19:43 Uhr
  • Lieber Ralf Lembach, wie meinen Sie den letzten Satz mit der Mehrheit? Welcher Mehrheit? Können Sie das noch konkretisieren? Vielen Dank.

    Magnus Rembold
    18.04.2017 12:09 Uhr
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