- Neue Problemstellung: Wie kommunizieren wir §6 auf Bürgerkandidaten.de
- Neue Problemstellung: Mögliche Parteigründung „Bürgerkandidaten“ nach den Wahlen 2017
- Neuen Problemstellung: Prüfen der Option einer Klage gegen §6
Zu 1. Wir kommunizieren auf Bürgerkandidaten.de ehrlich, dass derzeit die Zweitstimme im Erfolgsfall verloren ist. Hierzu tauschen wir uns über ein möglichst positives Formulieren aus und finden gute Schlagwörter. Wenn es auf Bürgerkandidaten.de öffentlich ist, ist es den Kandidaten selbst überlassen, wie zentral oder nebensächlich sie darüber informieren. Wir sehen §6 Abs.1 Satz 2 Bundeswahlgesetz in seinem historischen Kontext und werden in einer Bürgerbewegung das Wahlgesetz demokratisieren - dazu jedoch brauchen wir Zeit und einen gemeinsamen Diskussionsprozess, und hierbei lassen wir uns keinesfalls unter Druck setzen.
Zu2. Wir diskutieren die Frage einer Parteigründung parallel zu unseren Kandidaturen mit der Perspektive, nach den Wahlen dazu eine Entscheidung zu treffen – ebenfalls ohne Zeitdruck. In Ruhe.
Zu 3. Wir prüfen die Option einer Klage, die aber nur erfolgen darf, wenn sie sehr gut vorbereitet ist: juristisch, personell, finanziell - und von unserer Bewegung unterstützt wird.