Eine Initiative nach einer Idee
von Marianne Grimmenstein

Ideenbörse

Zu Problemstellung
Wie ist das mit dem Bürgerwille?
frei
vorschlag
Bürgerwille durch Bürgerkomittee

Der Bürgerwille könnte auch nach den Wahlen durch das Komittee vertreten werden.

Gerhard Kugler, Bensheim
April 2017
Details

Wenn ein Direktkandidat in den Bundestag gewählt würde, könnte ihn das Komittee, das ihn nominiert hatte, weiter im Auge haben. Es beobachtet ihn, stellt ihm Fragen, die natürlich auch von der Basis kommen können, übermittelt seine Antworten. Es kontrolliert und unterstützt ihn also. Das Komittee ist offen für Zu- und Abgänge. Falls nötig, kann man dort eine Abstimmungsberechtigung auf die beschränken, die wenigstens 3mal in Folge an Sitzungen teilnehmen. Im extremen Fall soll das Komittee den Abgeordneten auch zum Rücktritt auffordern können.

3 Kommentare
  • Die bisherigen Kommentare zu meinem Vorschlag sind o.k., entkräften aber nicht die Grundidee. Natürlich kann und braucht man nicht jeden Schritt des Abgeodneten kontrollieren. Aber Menschen können elementar Wichtiges von Unwichtigerem unterscheiden. Ich möchte, dass sich die Initiative in Richtung direktere Demokratie bewegt. Ein imperatives Mandat braucht das nie zu werden. Die Kontrolle und der Einfluss gehen durchaus in beide Richtungen. Wähler und Komittee übermitteln nach "oben" und der Abgeordnete wirkt mit seinen Informationen und Wertungen auch nach "unten". Die Wähler, vertreten durch das (offene) Komittee, nehmen so auch zwischen den Wahlen kontinuierlicher am Bundespolitischen teil, nicht nur per Leserbrief, Petition oder Demonstration. Vielleicht ersetzt so ein Konzept auch die Sinnhaftigkeit von Volksentscheiden. Und zur möglichen Abwahl des Abgeodneten: Der französische Präsidentschaftskandidat Mélenchon sieht die Abwahlmöglichkeit von Abgeordneten vor. Da liegt was in der Luft!

    Gerhard Kugler
    15.04.2017 18:15 Uhr
  • Wenn ich bedenke, wie viele einzelne Punkte die Tagesordnung eines Sitzungstages umfasst, und berücksichtige, dass die Vorbereitungszeit der Abgeordneten für Abstimmungen oft nur wenige Tage beträgt, kann kein Direktkandidat für jede Abstimmung eine Bürgerbefragung durchführen (lassen). Es wäre schon viel gewonnen, wenn zu allen Abstimmungen offengelegt würde, wie der Direktkandidat abgestimmt hat und er ggf. seine Position zu "ja" oder "nein" kurz begründet. Die Diskussion mit den Wählern ist unabdingbar notwendig, wenn es um Themen geht, die lange vorbereitet werden (z.B. CETA) oder sozial wichtig sind (Rente, Steuern, soziale Leistungen, Schule). Regelmäßige Sprechzeiten kombiniert mit themenbezogenen Diskussionsrunden im Wahlkreis und ein Mitarbeiter, der den Internetauftritt betreut und dort die Meinung der Wähler erfragt, das alles wären realisierbare Möglichkeiten, die Einstellung der Wähler kennenzulernen und bei den Abstimmungen zu berücksichtigen. Auch bei Abstimmung der Wähler zu jedem einzelnen Punkt und Ausrichtung an der Mehrheit würde immer ein Teil der Wähler nicht mit seiner Meinung zum konkreten Fall berücksichtigt werden. Bei allem wünschenswerten Mitbestimmenwollen, der Direktkandidat muss arbeitsfähig bleiben und auch er hat nur einen 24-Stunden-Tag.

    Jutta Paul
    15.04.2017 17:14 Uhr
  • Der Bürgerwille sollte von jedem Wahlkreis einzeln abgefragt werden,damit ein Bürgerkandidat auch weiß wie sein Wahlkreis denkt und seinen Bürgerwillen äussert.Es könnte auch durch ein Bürgerkommitee das die Wahlkreismeinung ermittelt vertreten werden, bzw. durch Bürgerversammlungen mit Aussprachen erkundet werden. Das ein Bürgerkandidat sich an das Votum des Wahlkreises halten sollte ist die erste Abgeordnetenpflicht aber es gibt auch Gewissensentscheidungen die man nicht nur von einem Mehrheitsentscheid im Wahlkreis abhängig machen kann (z.B. Todesstrafe oder Angriffskriege).Es sollte eine Mischung sein aus der Wahlkreisabstimmung, dem Abgeordneten und auch den einzelnen Gesetzestexten die vorgelegt werden.Dazu wird es nötig sein Bürgerversammlungen zu machen die transparenz und Offenheit von der Regierung und dem Bundestag unerlässlich bedingt.Eine, wie heute praktizierte Geheimhaltung ob im Geheimdienst,Haushalts oder anderen Ausschüßen ist nicht aktzeptabel und Gerichte die dies vordern haben mit einem Rechtsstaat nichts zu tun.Es gibt keine Demokratie wenn man alles nuter Geheimhaltung stellt.

    André Gaida
    14.04.2017 13:57 Uhr
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