frei
idee
demokratie und wahlen
wahlrecht für alle ab 18 j. wählbar sind jedoch keine beamten und keine angestellte des öffentl. dienstes, andernfalls müssen diese aus dem staatsdienst ausscheiden.
jürgen v., arnsberg
Mai 2016
Details
hierdurch wird verhindert, daß in allen parlamenten "staatsdiener" ihre bezüge u nd gesetze (insbes. sozialgesetze) so gestalten können, daß diese zu ihren gunsten ausfallen und politker und staatsdiener sich gegenseitig bevorteilen. siehe ungleichheit bei pensionen und renten oder bei der dringend erforderlichen reduzierung und begrenzung von abgeordneten in allen parlamenten.
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