Das Abgeordnetenmandat im parlamentarischen System
Ein Abgeordnetenmandat bezeichnet die durch Wahl übertragene Berechtigung und Verpflichtung einer Person, als Mitglied eines Parlaments tätig zu sein. Das Mandat begründet die rechtliche Stellung des Abgeordneten und umfasst dessen Rechte sowie Pflichten im Rahmen der parlamentarischen Arbeit.
Das Abgeordnetenmandat ist als freies Mandat ausgestaltet. Dies bedeutet, dass Abgeordnete in ihrer Tätigkeit nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden sind, sondern ausschließlich ihrem Gewissen unterliegen. Sie handeln als Vertreter des gesamten Volkes, nicht einzelner Gruppen oder Regionen.
Mit dem Mandat verbunden sind parlamentarische Mitwirkungsrechte wie Rede-, Frage- und Stimmrecht im Parlament. Das Abgeordnetenmandat endet regulär mit dem Ablauf der Wahlperiode oder vorzeitig durch Verzicht, Verlust der Wählbarkeit oder Tod.