Direktmandat im deutschen Wahlsystem
Ein Direktmandat bezeichnet einen Sitz im Parlament, der durch die Wahl in einem bestimmten Wahlkreis erlangt wird. Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip der relativen Mehrheit: Die kandidierende Person, die im jeweiligen Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, gewinnt das Mandat und zieht direkt in das Parlament ein.
Im Rahmen der Bundestagswahl wird das Direktmandat durch die Erststimme vergeben. Jeder Wahlkreis entsendet dabei genau eine Person als direkt gewählte Vertretung. Dieses Verfahren steht neben der Vergabe von Mandaten über Landeslisten, die durch die Zweitstimme bestimmt werden.
Das Direktmandat stellt somit eine personenbezogene Komponente des Wahlsystems dar und ermöglicht eine unmittelbare Verbindung zwischen einer bestimmten Region und ihrer parlamentarischen Vertretung.