Die Erststimme wählen, ist ziemlich unkompliziert, man gibt sie einfach einem Menschen aus dem eigenen Wahlkreis. Richtig schwierig wird es erst mit der Zweitstimme und der dann folgenden, schwierigen Verteilung von Mandaten im Bundestag. Doch dazu später mehr…
Auf dem Wahlzettel hat es links eine Spalte und rechts. Links stehen die Direktkandidaten mit Namen, Beruf, Wohnort und der Partei, wenn sie für eine Partei antreten. Wenn sie parteilos sind, können die Bewerber selbst ein „Losungswort“ aussuchen. Ganz unten (normalerweise) stehen die parteilosen Direktkandidaten, dort finden Sie z.B. auch unsere Bürgerkandidatin Marion Schneider auf dem Wahlzettel "ihres" Wahlkreises 191.
Die Bewerberin mit den meisten Stimmen gewinnt, ganz einfach. Oder der Bewerber, wenn er männlich sein sollte. Die üblichen Verdächtigen der etablierten Politik-Konzerne haben meist einen Direktkandidaten. Bei den kleinen Parteien sieht das schon ganz anders aus (wie man auch am Beispiel Jena-Sömmerda-Weimarer Land I sieht), die haben ab und an auch niemanden, der als Direktkandidatin antreten möchte. Es ist nämlich oft aussichtslos, weil sowieso nur CDU und SPD den Zuschlag bekommen.
Und weil Deutschland in 299 Wahlkreise eingeteilt ist, sind damit die Hälte der Sitze im Bundestag schon fest vergeben. 299 Abgeordnete kommen auf jeden Fall als Direktkandidaten aus den Wahlkreisen.
Auf der Website des „Tagesspiegel“ gibt es eine Karte, in der die Prognosen der Erststimmen geographisch verzeichnet sind. In Wahlkreisen, die als „sicher“ gelten, ist die Entscheidung meist schon gelaufen für einen Kandidaten der CDU oder (viel seltener) einen der SPD. Die anderen Parteien gewinnen üblicherweise kein Direktmandat, ausser die Linke drei Mandate in Berlin und einen Wahlkreis für das Urgestein Christian Ströbele, ebenfalls Berlin. Der tritt nun nicht mehr an, weswegen die Grünen für seine Nachfolgerin Canan Byram zittern.
In den „sicheren“ Wahlkreisen ist es also mehr oder weniger egal, wem man die Erststimme gibt. Es gibt allerdings eine weitere Auswirkung: bekommt ein Erststimmen-Bewerber mehr als 10% der Stimmen, dann hat er Anspruch auf Wahlkampfkostenerstattung. Das kann z.B. eine weitere Bewerbung für die nächste Legislaturperiode möglich machen. Aus dem Grund werde ich mir eine Direktkandidatin heraussuchen, die mich vertritt. Damit geben ich ihr hoffentlich ein bisschen Finanzierung für das nächste Mal mit.
Ein Bürgerkandidat hat das einmal geschafft: die „Legende“ Konrad Dippel. Mal sehen, ob er es dieses Mal nochmals hinbekommt… Sie haben’s in der Hand.