Wer nur seine Erststimme nutzt, verschenkt seine Zweitstimme - diese wird dann als "ungültig" gewertet. Letztlich entscheiden aber nur die Zweitstimmen über die Verteilung der Bundestags-Sitze an die Parteien.
Die Erststimme hat folgende Wirkung für: • Kandidaten, deren Parteien es in den Bundestag schaffen: Diese erhalten Vorrang vor den Listenkandidaten. Die Zahl der Sitze (die Stärke der Partei) ändert sich dadurch nicht. • Kandidaten, deren Parteien es nicht in den Bundestag schaffen: Sie sind mit den Erststimmen im Wahlkreis gewählt, die Zweitstimmen ihrer Wähler werden dann aber nicht gewertet. Seit es das Zweistimmen-Wahlrecht gibt (1953 bis 2013), kam dieer Fall allerdings noch nie vor.