DARF EIN KANDIDAT, DER SICH HIER VORSTELLT, AUCH MITGLIED EINER PARTEI SEIN, DIE ES BEREITS GIBT?
R. Müller,
November 2016
Wenn er sich verpflichtet, gemäß dem Bürgerwillen abzustimmen und wenn die Partei bestätigt, dass sie keinen (illegalen) Fraktionszwang ausübt, dann sehe ich kein Problem.