Ich würde die Information zu Fraktionen im Bundestag so interpretieren, dass sich DirektkandidatInnen zu Fraktionen zusammenschliessen können, wenn sie zusammen mindestens 5% der Sitze im Bundestag stellen. Das ist also eine recht hohe Hürde.
Unterhalb dieser Hürde lassen sich aus einer kleineren Anzahl Abgeordneten auch sogenannte "Gruppen" bilden. Für die Details müsste man sicherlich den juristischen Dienst der Bundestag befragen.