Bürgerkandidaten stimmen nicht automatisch wie Fraktion oder Ausschussmitglieder, sondern entsprechend der Bürgerabstimmung in ihrem Wahlkreis. Damit fließt der Bürgerwille in die Abstimmung ein. Es macht schon einen wichtigen Unterschied, ob die Bürger sich nicht um den Bundestag kümmern, oder ob sie verfolgen, was dort entschieden wird.