Eine Initiative nach einer Idee
von Marianne Grimmenstein

Frage & Antwort

Der § 49b des Bundeswahlgesetz regelt die Wahlkampfkostenerstattung von Direktkandidaten. Wenn ein_e Kandidat_in mindestens 10 % der abgegebenen gültigen Erststimmen seines oder ihres Wahlkreises erreicht, erhält er oder sie 2,80 Euro je gültige Stimme. Bei der Bundestagswahl vom September 2013 wurden beispielsweise im Wahlkreis Kassel 155.463 gültige Stimmen abgegeben - 10% davon entsprächen somit 43.530 €. 10% der Erststimmen wären (für mich) ein realistisches Ziel. Dann sollten auch etwa finanzielle Mittel in dieser Größenortung aufgewendet werden. Wer kann das Geld vorfinanzieren und das Risiko tragen? Bräuchte es dafür nicht eine Art Organisation?
R. Deuchert,
November 2016

Da die Wahlkampfkostenerstattung natürlich erst nach der Wahl und nur im Falle des Erreichens von 10% der Wählerstimmen in einem Wahlkreis ausbezahlt wird, kann man in keinem Fall auf diese Summe vertrauen.

Von daher wird es auch niemand geben, der das Geld "vorstreckt" und ein ehrlicherweise völlig unkalkulierbares Risiko für uns trägt.

Die einzige Möglichkeit einer Finanzierung von einzelnen Aktionen zur Wahl sehen wir momentan in Spenden. Vorzugsweise kleine Beträge von vielen Mensch aus den Wahlkreisen für konkrete Verwendungszwecke z.B. an die Bürgerkomitees.

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