Eine Initiative nach einer Idee
von Marianne Grimmenstein

Frage & Antwort

Es gibt nun die Möglichkeit als Bürgerkomitee ein Spendenbudget zu haben. Von jeder Spende werden dabei 10% für "Zuwendungsbescheinigungen, Kontoführung, Belegprüfung, Rechnungslegung, 10-jährige Aufbewahrung und Bereitstellung der Belege und Daten usw." als Kostenpauschale abgezogen. Weshalb ist die Kostenpauschale so hoch angesetzt? Würden nicht auch 5% oder 2% genügen?
Kirstin Heidler,
Dezember 2016

Ist Ihnen bekannt, welche Auflagen Organisationen einzuhalten haben, um Zuwendungsbescheinigungen ausstellen zu dürfen? Man braucht dafür eine ordnungsmäßige Rechnungslegung, die Belege sind jeweils genau zu prüfen, ausgestellte Bescheinigungen müssen den aktuellen Vorschriften entsprechen, sämtliche Unterlagen sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren - die Buchungssysteme ebenfalls, sämtliche Spender sind dem Finanzamt gegenüber auf Verlangen mit allen Daten aufzulisten, Steuererklärungen sind zu erstellen, interne Prüfungen sind zu dokumentieren usw.

Wir praktizieren unser Vorgehen schon seit vielen Jahren und es gab noch keine Beanstandungen. Wer will, kann das ja gern günstiger anbieten, wenn er/sie die Gewähr dafür bietet, dass die Bescheinigungen anerkannt werden.

Werner Fischer

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