Eine Initiative nach einer Idee
von Marianne Grimmenstein

Frage & Antwort

Was passiert, wenn es tatsächlich 299 Direktkandidaten in den Bundestag schaffen sollten? Dann würde doch die Zweitstimme ausgehebelt, oder? Eine Partei, die 50% der Zweitstimmen erhielt, kann ja nicht mehr 50% der Stimmen im Bundestag erhalten, es sei denn, der Bundestag wird auf "unendlich" viele Abgeordnete aufgestockt?
Eckart Köhler,
Januar 2017

Alle Bundestagsmandate werden nach dem Verhältnis der Zweitstimmen verteilt. Die durch Erststimmen errungenen Direktmandate werden dabei angerechnet.

Hat eine Partei mehr Direktmandate gewonnen als ihr per Zweitstimmen zustehen, spricht man von Überhangmandaten, denn direkt gewählte Kandidaten sind garantiert im Bundestag. Damit das (Zweitstimmen-) Verhältnis wieder stimmt, erhalten alle übrigen Parteien zusätzliche Ausgleichsmandate.

Beispiel: Partei A erringt 200 Direktmandate. Aufgrund der Auszählung der Zweitstimmen stünden der Partei aber nur 150 Mandate zu. Sie hat also im Sinne der Verhältniswahl 50 Mandate zu viel. Diese 50 Mandate werden dann als Überhangsmandate bezeichnet. Diese werden nun nicht etwa gestrichen, sondern alle anderen Parteien erhalten so lange zusätzliche Mandate (Ausgleichsmandate), bis das Verhältnis untereinander wieder stimmt. Das führt zur Aufblähung der Parlamente, und auch des Bundestags.

Da dabei jedes der 16 Bundesländer gesondert betrachtet wird, kann das schnell zu einer großen Zahl von Ausgleichsmandaten führen.

Im Wahlkreis gewählte parteilose Direktkandidaten wären ein Sonderfall, der bisher noch nicht eingetreten ist. Tritt dieser ein, würden so erzielte Mandate von den zunächst insgesamt zu verteilenden 598 Mandaten abgezogen und nur der verbleibende Rest wie oben beschrieben an Parteien verteilt. Dadurch gibt es auch nur Überhang- und Ausgleichsmandate für die restlichen Sitze des Bundestags, die nicht an parteilose Bürgerkandidaten verteilt wurden.

Wenn Direktkandidaten ohne Zweitstimmen gewählt werden (Bürgerkandidaten), führt dies im Regelfall eher zu einer Verminderung der Anzahl der Mandate insgesamt.

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