Demokratie 1.2, Update für Deutschland Eine Initiative nach einer Idee
von Marianne Grimmenstein

Freiwillige Selbstverpflichtungen
Gewählte Bundestagsabgeordnete sind dem Gesetz nach frei und können in den 4 Jahren ihrer Amtszeit Politik nach ihrem Verständnis und Gewissen machen.
Faktisch sind sie im Alltag ihrer Partei verpflichtet. Der sogenannte Fraktionszwang führt normalerweise zu Entscheidungen an den Parteigrenzen entlang. Das heisst, dass alle Abgeordneten einer Partei nach der Parteivorgabe abstimmen.
Unsere Bürgerkandidatinnen wollen sich einer besseren Politik für die Bürger ihres Wahlkreises verpflichten. Sie können daher freiwillige Selbstverpflichtungen eingehen und den Bürgerinnen damit vermitteln, dass sie auch nach einer Wahl ausschliesslich für ihren Wahlkreis Politik machen.
Damit wollen wir zum einen die Rolle des Abgeordneten im wahren Sinne des Wortes und der Idee stärken und zum anderen klarstellen, dass wir keine weitere neue Partei sind, sondern grundlegend anders Politik machen wollen. Nämlich sachlich, themen- und lösungsorientiert und zum Wohl der Bürgerinnen.
Folgende Selbstverpflichtungen bieten wir in unserer Initiative an:
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B wie Bürgerinnenwillezeigen
Die Bewerberinnen verpflichten sich damit, die Entscheidungen und Initiativen, die im Bundestag anstehen, mit den Bürgerinnen ihres Wahlkreises zu besprechen und die Abstimmungen der interessierten Bürgerschaft als Grundlage Ihrer Entscheidung zu akzeptieren.
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K wie Kontakttransparenzzeigen
Die Bewerberinnen verpflichten sich damit, alle Kontakte, die sich in ihrer politischen Arbeit ergeben, zu veröffentlichen. Dabei ist es egal, ob sie selbst auf die Person oder Institution zugehen oder von Personen oder Institutionen kontaktiert wurden.
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F wie Finanztransparenzzeigen
Die Bewerberinnen verpflichten sich damit, alle ihre Einkünfte und Ausgaben zu veröffentlichen und damit Rechenschaft über die ihnen von den Bürgern via Steuern gezahlten finanziellen Mittel abzulegen.
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E wie Entscheidungstransparenzzeigen
Die Bewerberinnen verpflichten sich damit, alle Entscheidungen, Zusagen, Initiativen, Abstimmungsergebnisse, etc. zu veröffentlichen und zu erklären. Die Bürgerinnen erhalten damit Einblick in die politische Arbeit des Bewerbers und der Trend zu Transparenz und Nachvollziehbarkeit wird unterstützt.
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W wie Weiterbildungsverpflichtungzeigen
Die Bewerberinnen verpflichten sich damit, sich selbst fortzubilden und sich Kompetenzen anzueignen, die sie bisher nicht haben, die aber für die politische Arbeit wichtig sind.
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A wie Aufklärungsverpflichtungzeigen
Die Bewerberinnen verpflichten sich damit, die aktuellen politischen Themen zu vermitteln und den Bürgerinnen ihres Wahlkreis zu erklären. Dazu nutzen die Bewerberinnen ihre Wahlkreiswochen und führen zweiwöchentliche Informationsveranstaltungen durch.
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Z wie Zukunftsfähigkeitzeigen
Die Bewerberinnen verpflichten sich damit, in ihrer zweiten Wahlperiode eineN geeigneteN NachfolgerIn, die/der von den Bürgerkomitees bestimmt wurde, auszubilden und für die Übernahme des Mandats intensiv vorzubereiten. Nach zwei Wahlperioden geben sie ihr Amt weiter.
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S wie Solidarität mit unserer Initiativezeigen
Die Bewerberinnen verpflichten sich damit, einen angemessenen Teil der Entlohnung ihrer politischen Arbeit der Initiative Bürgerkandidaten zur Verfügung zu stellen, um Weiterentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützung für weitere Bewerber zu ermöglichen.