Mein Vorschlag wäre, zu verlangen, dass sich die Bürgerkandidaten wirklich dem Bürgerwillen verpflichten in einem Ethikcodex. Wenn ihre Partei das ausdrücklich genehmigt, können die in dieser Partei bleiben. Z.B. ist die Partei www.unabhaengige.info ausdrücklich für Einzelkandidaten da und schränkt sie nicht durch Parteiprogramm ein. Die Mitgliedschaft dort muss auf jeden Fall erlaubt bleiben, weil sie die Nachteile für Einzelbewerber aufhebt: Verlust der Zweitstimmen nach § 6 Abs 1 Satz 2 BWahlG, Sitzverlust bei Rücktritt.