Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit finanziell unterstützen wollen.
Unser Staat fördert Ihre Spende sogar noch kräftig:
Ihre Spende reduziert Ihre Steuerlast (laut §34g Nr.2 EStG) um 50% des Spendenbetrags (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer). Der jährliche Höchstbetrag für solche Spenden liegt pro Person bei 1.650 EUR (Zusammenveranlagung: 3.300 EUR).
So geht es:
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1. Spendenzweck aussuchenzeigen
Sie können sich aus der Liste der Budgets einen konkreten Zweck für Ihre Spende aussuchen. Z.B. können Sie allgemein für die Initiative spenden, für einzelne Bürgerkomitees oder direkt für spezielle Bewerber. Ihr Spende darf dann nur von den Finanzverantwortlichen des Budgets verwendet werden.
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2. Überweisung tätigenzeigen
Haben Sie einen Spendenzweck, bzw. Budget ausgesucht, werden Ihnen die Kontodaten des Spendenkontos und der Verwendungszweck angezeigt. Füllen Sie damit Ihren Überweisungsträger oder Ihre Online-Überweisung aus.
Unsere Initiative kooperiert mit der seit langem in der Demokratie-Bewegung erfahrenen Wählergruppe "UNABHÄNGIG...für Volksentscheide", die uns uneigennützig fördert. Sie ist dem Bundestag und der Öffentlichkeit gegenüber rechenschaftspflichtig und von der Finanzverwaltung als steuerbegünstigt anerkannt.
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3. Spendenbescheinigung anfordernzeigen
Wenn Sie einen von Ihnen wählbaren Betrag überwiesen haben, können Sie im nächsten Schritt eine Spendenbescheinigung anfordern. Geben Sie dazu Ihre Daten an und den Betrag, den Sie gespendet haben.
Nach Eingang Ihrer Spende auf dem Konto der UNABHÄNGIGEn wird Ihnen zum Jahresende eine steuerliche Zuwendungsbescheinung ausgestellt und per Post zugesandt. Reichen Sie diese Bescheinigung einfach mit Ihrer Steuererklärung ein und erhalten Sie die Hälfte des Betrags als Steueranrechnung erstattet.