Wahlkreisgewinner im deutschen Wahlsystem
Ein Wahlkreisgewinner ist die Person, die in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen auf sich vereint und damit das Direktmandat erringt. Für den Erfolg genügt die relative Mehrheit – es muss also kein bestimmter Prozentsatz erreicht werden, sondern lediglich ein Stimmenvorsprung gegenüber allen anderen Bewerbenden im selben Wahlkreis.
Das Direktmandat berechtigt unmittelbar zum Einzug in das Parlament. Die Erststimme dient damit der personenbezogenen Komponente des Wahlsystems und ermöglicht eine regionale Repräsentation der Wählerschaft.
Wahlkreisgewinner werden unabhängig davon bestimmt, wie ihre jeweilige Partei bei den Zweitstimmen abschneidet. Die Zuteilung des Sitzes erfolgt ausschließlich auf Grundlage des Erststimmenergebnisses im betreffenden Wahlkreis.