Wie viele Abgeordnete hat der Bundestag – und warum schwankt das?

Die Anzahl der Abgeordneten im Bundestag ist nicht konstant. Das deutsche Wahlsystem führt zu einer variablen Größe des Parlaments. Diese Schwankung ergibt sich aus den Mechanismen der personalisierten Verhältniswahl und den Regelungen zur Sitzverteilung. Der folgende Artikel erläutert die systemischen Grundlagen dieser Besonderheit.

Abgeordnete im Bundestag – Begriffliche Grundlagen

Abgeordnete im Bundestag sind die gewählten Mitglieder des deutschen Parlaments. Sie repräsentieren das Volk und üben die gesetzgebende Gewalt aus. Jeder Abgeordnete verfügt über ein Mandat, das die rechtliche Grundlage seiner Parlamentszugehörigkeit bildet. Die Gesamtheit der Mandate bestimmt die Größe des Bundestages. Das Grundgesetz legt eine Regelgröße fest, die jedoch durch wahlrechtliche Mechanismen überschritten werden kann.

Die variable Größe des Bundestages im Wahlsystem

Das deutsche Wahlsystem kombiniert Direktwahl und Verhältniswahl. Wählerinnen und Wähler vergeben zwei Stimmen: eine für einen Wahlkreiskandidaten, eine für eine Landesliste. Die Erststimme entscheidet über Direktmandate in den Wahlkreisen. Die Zweitstimme bestimmt die proportionale Sitzverteilung der Parteien. Aus dem Zusammenspiel beider Komponenten ergibt sich die variable Größe des Parlaments. Die Sitzverteilung folgt dem Grundsatz der Verhältniswahl, während die Direktmandate personenbezogen vergeben werden.

Rechtliche Regelungen zur Sitzverteilung der Abgeordneten

Das Bundeswahlgesetz regelt die Berechnung und Zuteilung der Mandate. Es definiert die Regelgröße des Bundestages und die Verfahren zur Sitzverteilung. Die Mandatszahl ergibt sich aus einem mehrstufigen Berechnungsverfahren. Zunächst werden die Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis auf die Parteien verteilt. Anschließend erfolgt eine Verteilung auf die Landeslisten. Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Verhältnisausgleich zustehen, entstehen zusätzliche Sitze. Dieser Mechanismus führt zur variablen Größe des Parlaments.

Mandate und Sitzverteilung – Abgrenzung der Begriffe

Ein Mandat bezeichnet die rechtliche Berechtigung zur Parlamentsmitgliedschaft. Die Sitzverteilung beschreibt das Verfahren, nach dem Mandate auf Parteien und Listen verteilt werden. Direktmandate werden in Wahlkreisen durch relative Mehrheit errungen. Listenmandate ergeben sich aus der proportionalen Verteilung nach Zweitstimmen. Beide Mandatsarten sind rechtlich gleichwertig. Die Unterscheidung betrifft ausschließlich den Erwerbsweg, nicht den parlamentarischen Status der Abgeordneten im Bundestag.

Weiterführende Regelwerke zu den Abgeordneten im Bundestag

Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Grundgesetz und im Bundeswahlgesetz. Das Grundgesetz enthält die verfassungsrechtlichen Bestimmungen zur Wahl und zum Status der Abgeordneten. Das Bundeswahlgesetz konkretisiert das Wahlverfahren und die Mandatsberechnung. Die Bundeswahlordnung regelt die technische Durchführung der Wahl. Der Bundeswahlleiter veröffentlicht offizielle Informationen zur Sitzverteilung und zu den Mandaten. Diese Stellen bieten sachliche Erläuterungen zu den Mechanismen, die zur variablen Größe des Bundestages führen, insbesondere zu Überhang- und Ausgleichsmandaten sowie den Reformbestimmungen der Wahlrechtsnovellen.