Partei im rechtlichen Sinn
Eine Partei ist rechtlich eine dauerhafte Organisation von Bürgerinnen und Bürgern, die sich mit dem Ziel zusammenschließen, an der politischen Willensbildung mitzuwirken und an Wahlen teilzunehmen. Die politische Partei unterscheidet sich von anderen Vereinigungen durch ihren Anspruch, auf die Gestaltung staatlicher Entscheidungen Einfluss zu nehmen.
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Das Grundgesetz erkennt Parteien als wesentliche Akteure im demokratischen System an und gewährt ihnen besondere verfassungsrechtliche Stellung. Um als Partei rechtlich anerkannt zu werden, muss eine Organisation bestimmte strukturelle Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören eine ausreichende Organisationsfestigkeit, eine erkennbare Mitgliederbasis sowie die ernsthafte Absicht, sich an der politischen Willensbildung auf Bundes- oder Landesebene zu beteiligen. Reine lokale Wählervereinigungen ohne überregionalen Anspruch gelten nicht als Parteien im rechtlichen Sinn.
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