Demokratie 1.2, Update für Deutschland Eine Initiative nach einer Idee
von Marianne Grimmenstein

Was Bürgerkandidatinnen sind
Nach Paragraph 20 des Bundeswahlgesetzes können wir als Wahlberechtigte in den 299 deutschen Wahlkreisen Kandidaten nach unseren Wünschen und Vorstellungen aufstellen. Das bedeutet, dass wir genauso viele Plätze auch im Bundestag mit unseren Kandidatinnen und Kandidaten belegen können.
Die parteilosen Bürgerkandidatinnen und Bürgerkandidaten werden vom Volk ausgesucht, geprüft und nominiert. Sie sind unabhängig von Parteien, Konzernen und Lobbyisten. Sie verpflichten sich freiwillig nur den Bürgerinnen und Bürgern in ihrem Wahlkreis und dem Gemeinwohl des ganzen Gesellschaft zu dienen.
Da sie von den Bürgerinnen möglichst mit hohem Mitgefühl und Fachwissen ausgesucht werden, brauchen sie kein Programm.
Sie arbeiten transparent und nehmen an Fortbildungen regelmäßig teil. Sie fördern die Mitarbeit der interessierten Bürgerinnen und Bürger ihres Wahlkreises im Interesse der gesamten Bevölkerung.
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Wie Bürgerkandidatinnen arbeiten »