Landesliste im deutschen Wahlrecht
Eine Landesliste ist eine von einer Partei oder politischen Vereinigung aufgestellte Kandidatenliste für ein bestimmtes Bundesland. Sie kommt bei Wahlen zum Einsatz, die nach dem Prinzip der Verhältniswahl organisiert sind. Die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste bestimmt den jeweiligen Listenplatz und damit die Wahrscheinlichkeit, ein Mandat zu erhalten.
Die Aufstellung erfolgt durch Vertreterversammlungen oder Mitgliederversammlungen der jeweiligen Partei oder Vereinigung auf Landesebene. Landeslisten dienen der Zuteilung von Mandaten auf Grundlage des Zweitstimmenergebnisses. Je mehr Stimmen eine Partei oder Vereinigung in einem Bundesland erhält, desto mehr Kandidatinnen und Kandidaten von der Landesliste ziehen in das jeweilige Parlament ein.