Nachrückverfahren im Wahlrecht
Das Nachrückverfahren bezeichnet den rechtlich geregelten Prozess, durch den ein freigewordenes Mandat in einem Parlament neu besetzt wird. Es kommt zur Anwendung, wenn ein Mitglied des Parlaments vor Ablauf der Wahlperiode aus dem Amt ausscheidet und dadurch ein Mandatsende eintritt.
Bei der Besetzung über die Landesliste rückt in der Regel diejenige Person nach, die auf derselben Liste an nächster Stelle steht und noch kein Mandat innehat. Das Nachrückverfahren stellt sicher, dass die parlamentarische Vertretung vollständig bleibt und die Stimmenverhältnisse gewahrt werden.
Die genauen Regelungen können je nach Rechtsordnung und Parlamentsebene variieren. Das Verfahren dient der Kontinuität der demokratischen Repräsentation und ermöglicht eine zügige Wiederbesetzung ohne erneute Wahl.