Direktbewerber im deutschen Wahlrecht
Ein Direktbewerber ist eine Person, die sich in einem Wahlkreis um ein Direktmandat bewirbt. Die Kandidatur erfolgt über die Erststimme, mit der Wahlberechtigte eine Person direkt wählen. Wer in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält, zieht als Abgeordneter in das Parlament ein.
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Die Aufstellung als Direktbewerber kann durch eine Partei erfolgen, die den Kandidaten für einen bestimmten Wahlkreis nominiert. Daneben besteht die Möglichkeit, sich ohne Parteiunterstützung zur Wahl zu stellen. In diesem Fall sind bestimmte Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises erforderlich.
Das Verfahren zur Nominierung und die formalen Voraussetzungen für eine Kandidatur sind im Wahlrecht geregelt. Der Direktbewerber konkurriert mit anderen Kandidaten um das eine zu vergebende Mandat im Wahlkreis.
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