Wählervereinigung im deutschen Wahlrecht
Eine Wählervereinigung ist ein freiwilliger Zusammenschluss von wahlberechtigten Personen, der sich zur Teilnahme an Wahlen bildet. Diese Gruppierung unterscheidet sich von politischen Parteien dadurch, dass sie in der Regel nicht auf Dauer angelegt ist und häufig nur auf kommunaler Ebene oder bei einzelnen Wahlen in Erscheinung tritt.
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Wählervereinigungen können eigene Wahlvorschläge einreichen und Kandidatinnen sowie Kandidaten aufstellen. Sie unterliegen dabei den jeweiligen wahlrechtlichen Bestimmungen der Länder oder Kommunen. Die organisatorischen Anforderungen an eine solche Gruppierung sind meist geringer als bei Parteien.
Der Begriff umfasst verschiedene Erscheinungsformen wie Wählergemeinschaften, freie Wählergruppen oder lokale Bürgerlisten. Die rechtliche Einordnung und die Voraussetzungen für die Zulassung zur Wahl richten sich nach dem jeweils anwendbaren Wahlrecht.
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