Mandatsverlust im deutschen Wahlrecht
Ein Mandatsverlust bezeichnet die vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft einer gewählten Person in einem Parlament oder einer Volksvertretung. Das Mandat endet dabei vor Ablauf der regulären Wahlperiode.
Gründe für einen Mandatsverlust können unterschiedlicher Natur sein. Dazu zählen der freiwillige Verzicht auf das Mandat, der Verlust der Wählbarkeit, die Feststellung der Ungültigkeit einer Wahl oder das Vorliegen bestimmter gesetzlich definierter Voraussetzungen. Auch der Tod des Mandatsträgers führt zur Beendigung des Mandats.
Die rechtlichen Grundlagen für den Mandatsverlust sind in den jeweiligen Wahlgesetzen sowie in den Geschäftsordnungen der Parlamente geregelt. Bei Eintritt eines Mandatsverlusts rückt in der Regel eine Ersatzperson nach, sofern das Wahlsystem dies vorsieht.