Ein Bürgerkomitee bezeichnet eine informelle Organisation, die zur politischen Unterstützung einzelner Kandidaturen oder bestimmter Anliegen gebildet wird. Diese Unterstützungsstruktur tritt vor allem im Zusammenhang mit Wahlen auf kommunaler Ebene in Erscheinung. Bürgerkomitees agieren außerhalb formaler Parteistrukturen und übernehmen Funktionen im Bereich der Wahlkampfhilfe.
Begriffliche Einordnung des Bürgerkomitees
Ein Bürgerkomitee ist ein loser Zusammenschluss von Personen, der sich zur Unterstützung eines politischen Ziels oder einer Kandidatur formiert. Der Begriff bezeichnet keine feststehende Rechtsform, sondern eine Organisationsform mit informellem Charakter. Die Bezeichnung findet sich häufig bei der Unterstützung parteiloser Einzelbewerber oder bei themenspezifischen Anliegen. Ein Bürgerkomitee fungiert als Unterstützerkreis, der organisatorische, kommunikative oder logistische Aufgaben übernimmt. Die Mitglieder eines solchen Komitees handeln in der Regel ehrenamtlich.
Das Bürgerkomitee im deutschen Wahlsystem
Im deutschen Wahlsystem existiert das Bürgerkomitee als politische Unterstützungsstruktur ohne eigene wahlrechtliche Stellung. Ein Bürgerkomitee kann selbst keine Wahlvorschläge einreichen. Diese Funktion bleibt Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerbern vorbehalten. Das Komitee unterstützt den eigentlichen Wahlvorschlagsträger durch Wahlkampfhilfe in verschiedenen Formen. Dazu gehören etwa die Sammlung von Unterstützungsunterschriften, die Verbreitung von Informationsmaterial oder die Organisation von Veranstaltungen.
Rechtlicher Rahmen für ein Bürgerkomitee
Ein Bürgerkomitee besitzt keinen eigenständigen rechtlichen Status im Wahlrecht. Es handelt sich um eine informelle Organisation ohne gesetzliche Definition. Für die Gründung bestehen keine formalen Voraussetzungen. Die Tätigkeit eines Bürgerkomitees unterliegt den allgemeinen Regelungen des Versammlungs- und Vereinsrechts. Bei finanziellen Zuwendungen an Kandidaten oder Parteien gelten die Vorschriften des Parteiengesetzes sowie der jeweiligen Kommunalwahlgesetze. Ein Bürgerkomitee kann sich als eingetragener Verein organisieren, bleibt dann aber von einer Wählergruppe oder Partei zu unterscheiden.
Abgrenzung des Bürgerkomitees zu Partei und Verein
Ein Bürgerkomitee unterscheidet sich von einer Partei durch das Fehlen einer dauerhaften organisatorischen Struktur und einer programmatischen Ausrichtung auf die gesamte politische Willensbildung. Parteien unterliegen dem Parteiengesetz und erfüllen spezifische Anforderungen an Satzung, Organe und Rechenschaftspflichten. Ein eingetragener Verein verfolgt hingegen einen dauerhaften Zweck und besitzt Rechtsfähigkeit. Das Bürgerkomitee ist typischerweise zeitlich begrenzt auf ein konkretes Anliegen ausgerichtet. Von einer Wählergruppe oder Wählervereinigung grenzt sich das Bürgerkomitee dadurch ab, dass es selbst kein Wahlvorschlagsrecht ausübt.
Weiterführende Regelwerke zum Bürgerkomitee
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Unterstützerkreisen ergeben sich aus verschiedenen Rechtsquellen. Das Parteiengesetz regelt den Umgang mit Spenden und finanziellen Zuwendungen im politischen Bereich. Die Kommunalwahlgesetze der Länder enthalten Bestimmungen zu Wahlvorschlägen und zur Beteiligung an Wahlen. Das Vereinsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches findet Anwendung, sofern ein Bürgerkomitee eine entsprechende Rechtsform wählt. Die Landeswahlleitungen stellen Informationen zu den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen bereit.