Wahlvorschlag im deutschen Wahlrecht
Ein Wahlvorschlag ist die formelle Benennung von Wahlbewerbern, die zur Teilnahme an einer Wahl zugelassen werden sollen. Er bildet die rechtliche Grundlage dafür, dass Personen auf dem Stimmzettel erscheinen und von Wahlberechtigten gewählt werden können.
Die Einreichung eines Wahlvorschlags erfolgt durch wahlberechtigte Träger wie politische Vereinigungen oder Gruppen von Wahlberechtigten. Der Vorschlag kann einzelne Wahlbewerber oder eine vollständige Kandidatenliste umfassen, abhängig vom jeweiligen Wahlsystem und der Art der Wahl.
Wahlvorschläge unterliegen einer Prüfung auf Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Erst nach erfolgreicher Zulassung werden die benannten Wahlbewerber offiziell in das Wahlverfahren aufgenommen. Der Wahlvorschlag stellt somit ein zentrales Element der demokratischen Kandidatenaufstellung dar.