Wahlbewerber im deutschen Wahlrecht
Ein Wahlbewerber ist eine Person, die sich um ein politisches Amt bewirbt und zur Wahl antritt. Im Kontext des deutschen Wahlrechts bezeichnet der Begriff Personen, die entweder als Direktkandidat in einem Wahlkreis oder über eine Landesliste für ein Mandat kandidieren.
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Die Zulassung als Wahlbewerber setzt die Erfüllung bestimmter rechtlicher Voraussetzungen voraus, darunter das passive Wahlrecht. Ein Kandidat muss formal nominiert und von den zuständigen Wahlorganen zugelassen werden, bevor er auf dem Stimmzettel erscheint.
Der Wahlbewerber unterscheidet sich vom gewählten Mandatsträger dadurch, dass er sich noch im Verfahren der demokratischen Auswahl befindet. Erst mit erfolgreicher Wahl erlangt der Kandidat das angestrebte politische Amt und wird zum Abgeordneten oder entsprechenden Amtsinhaber.
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