Listenplatz im Wahlsystem
Ein Listenplatz bezeichnet die Position, die eine Kandidatin oder ein Kandidat auf einer Wahlliste einnimmt. Im Rahmen der Verhältniswahl stellen politische Gruppierungen sogenannte Landeslisten auf, auf denen die Bewerberinnen und Bewerber in einer festgelegten Reihenfolge verzeichnet sind.
Die Reihenfolge der Listenplätze bestimmt, in welcher Abfolge Mandate vergeben werden. Entfällt auf eine Liste eine bestimmte Anzahl von Sitzen, ziehen diejenigen Personen in das Parlament ein, deren Listenplatz innerhalb dieser Anzahl liegt. Ein vorderer Listenplatz erhöht damit die Wahrscheinlichkeit, ein Mandat zu erhalten.
Die Vergabe der Listenplätze erfolgt durch interne Verfahren der jeweiligen politischen Gruppierung, wobei Delegierte oder Mitglieder über die Reihenfolge abstimmen. Der Listenplatz stellt somit ein zentrales Element der Kandidatenaufstellung dar.